Aus diversen indiskreten Quellen konnten wir von einem zweiten juristischen Gutachten zum Bürgerbegehren erfahren. (Wieso erfährt die BI das auf Umwegen?).
Ergebnis: Das Begehren ist formal völlig korrekt! Die Bedenken des Städte- und Gemeindebunds von Juli sind vom Tisch.
Viele Stadträte sind "froh" darüber, denn ein Ablehnen aus formalen Gründen wäre bei den Mettmanner Bürgern sicher wenig populär. Oder anders ausgedrückt, ein Ratsmitglied, eine Fraktion wäre in Erklärungsnot Bürgern gegenüber geraten.