Samstag, 23. Februar 2008

NABU richtet sich an Bürgermeister

0900h In einem Brief bittet der NABU, vertreten durch Wolfgang Sternberg, BM Bodo Nowodworski durch Verschieben der Fällung bis zum Ende der EU-Ausschreibung dafür zu sorgen, dass

- die Baumschutzsatzung nicht politisch umgangen wird,
- das ökologische Desaster für die Innenstadt hinausgeschoben wird,
- die Steuerverschwendung vermieden wird,
- der politische Frieden in Mettmann erhalten wird

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NABU KV Mettmann e.V.
www.nabu-kv-mettmann.de
Wolfgang Sternberg
02104 / 46190 - 0171 / 3781598


Stadt Mettmann
Herrn Bürgermeister Bodo Nowodworski


Sehr geehrter Herr Bürgermeister,


wie wir bereits im persönlichen Gespräch geäußert haben, akzeptieren wir natürlich, wenn auch mit großem Bedauern, das Ergebnis des Bürgerentscheids.

Die Blutbuche muss daher wohl gefällt werden, wenn eine konkrete Bauplanung besteht und ein Bauvorhaben, für das eine Baugenehmigung beantragt wird, mit Erhalt der Buche nicht verwirklicht werden kann.

Wir konnten Ihrer Auffassung, dass die Buche nach dem Ergebnis des Bürgerentscheids nicht voreilig gefällt werden sollte, nur zustimmen.

Wir sind aber entsetzt, dass jetzt aus politischen Gründen die Buche sofort gefällt werden soll.

Wir können es nur als Fällung aus politischen Gründen bezeichnen, da üblicherweise, auch besonders wegen der Bestimmungen der Baumschutzsatzung, eine Fällung eines Baums erst in Frage kommt, wenn ein Bauvorhaben soweit gediehen ist, dass eine Baugenehmigung beantragt werden kann.

Dieses Verfahren ist deshalb sachgerecht, weil bei Fällungen, die nur auf auf vorliegenden Bebauungskonzepten beruhen, es bei Änderung des Konzeptes oder Aufgabe des Vorhabens passieren könnte, dass ein Baum ohne sachlichen Grund gefällt werden würde.

Unsere Auffassung wird bestätigt durch den Text der Baumschutzsatzung der Stadt Mettmann ( § 6 Abs. 1 Buchstabe b und § 8 Abs. 1 bis Abs. 3 ).

Bei Bauvoranfragen, selbst soweit ist es nach unserer Kenntnis hier noch nicht, ergeht die Entscheidung über die Genehmigung einer Fällung erst gesondert im Baugenehmigungsverfahren.

Wenn eine Baumschutzsatzung Bäume wirklich wirksam schützen soll, dürfen Fällgenehmigungen nicht aus politischen Gründen erteilt werden.

Die politischen Gründen zur Fällung sind hier offensichtlich:

- Der Bürgerinitiative soll endlich die Grundlage entzogen werden.
- Die neue Führung der CDU-Fraktion will hier offenbar Stärke demonstrieren.

Diese Vorgehensweise hat aber einen hohen Preis:

- In Höhe der Fällkosten von € 20.000,00 werden Steuergelder verschwendet, weil ein möglicher späterer Investor die Fällkosten natürlich ggf. selbst tragen müsste.

- Die geplante überhastete Fällung der Buche stößt in der Mettmanner Bürgerschaft, wie mir durch Telefonanrufe und persönliche Gespräche bekannt geworden ist, auf einen hohen Grad an Unverständnis und löst geradezu Wut auf die die geplante überhastete Fällung zu verantwortende Ratsmehrheit aus.

Ich weiß, dass Sie und die Verwaltung der Stadt Mettmann, eine überhastete Fällung der Buche ursprünglich nicht befürwortet und nicht beabsichtigt hatten.

Wir bitten Sie daher, auch im Interesse des politischen Friedens in der Mettmanner Bürgerschaft, den Auftrag zur Fällung der Buche auszusetzen, um nicht den Tag der geplanten Fällung der Buche in der nächsten Woche zu einem Tag der Schande für die Stadt Mettmann zu machen.

Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Sternberg
Vors. d. NABU KV Mettmann e.V.